Ablauf/Erstkontakt, Konkretes:

Kassenpatienten bis zum 21.Lebensjahr (gilt nur für Kinder und Jugendliche! ):

- Sie kontaktieren mich oder mein Büro telefonisch in der Telefonsprechzeit Freitags 13:30 Uhr bis15:10 Uhr  unter 0231/58006410, um Termine für Erstgespräche zu vereinbaren. (Bitte nicht per e-mail anfragen). Im Erstgespräch teile ich  dann mit, wann  ein Therapieplatz frei wird, wenn ich eine Psychotherapie für zwecksmäßig und notwenidug halte.  Wenn sie z.B. auch vormittags Termine wahrnehmen könnten, kann im Anschluss direkt weiterbehandelt werden.

- Im Erstgespräch werden Sie gebeten, gemeinsam mit ihrem Kind/ Jugendlichen zu erscheinen. Jugendliche können ab 15 Jahren auch alleine zum Erstgespräch kommen. Dies dient einem gemeinsamen ersten "Kennenlernen", der Klärung ihres Anliegens an mich und der gemeinsamen Zielklärung. Manchmal kann es ein, dass wir die Situation so einschätzen, dass andere Hilfen außer Psychotherapie doch mehr geeignet sind, ihrem Kind und Ihnen zu helfen, z.B. eine Unterstützung durch das Jugendamt in Form von Familienhilfen oder ähnliches, oder Familientherapie, Beratung, oder anderes. Wenn wir eine Psychotherapie für sinnvoll erachten sieht der Ablauf bei Therapiebeginn folgendermaßen aus:

- Bei der Krankenkasse werden psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische ("Probe"-) sitzungen (insgesamt 7 Sitzungen vor dem eigentlichen Therapiebeginn) und im weiteren dann eine Kurzzeit-oder Langzeittherapie für ihr Kind/ den Jugendlichen vereinbart. Die ersten 7 Sitzungen dienen dazu, sich kennenzulernen, Diagnostik durchzuführen, und zur Überprüfung, ob iim Anschluss eine Psychotherapie sinnvoll und nützlich sein kann. Nach der 5.Sitzung lässt sich dies meistens benatworten. Falls eine Therapie im Anschluss angeraten ist, werden Sie gebeten einige Formulare für die Krankenkasse auszufüllen und einen Termin beim behandelnden Kinder-odr Hausarzt zu machen, um den so genannten Konsiliarbericht vom Arzt ausfüllen zu lassen. Die Unterlagen geben sie dem Behandler/der Behandlerin zurück und wir senden die Unterlagen zur Krankenkasse. Sie erhalten ein Schreiben, nach dem die Psychotherapie dann als bewilligt gilt.

- Sitzungen dauern 50 Min. und finden häufig wöchentlich, manchmal 14tägig, meiste immer am gleichen Tag zur selben Zeit  statt. Eine Sitzung pro Monat ist meistens als Termin für die Eltern und Beratung der Eltern/Angehörigen vorgesehen.

 

Anhand eines typischen Ablaufs soll eine Psychotherapie bei mir  kurz erläutert werden:

Im Erstgespräch geht es um das Kennenlernen. Ich lerne das Kind und seine Eltern oder Betreuungspersonen kennen. Ich erfahre meistens etwas über seine Stärken und auch über das Problem, was in die Behandlung geführt hat. Ich erfahre etwas darüber, wie die bisherige Entwicklungsgeschichte des Kindes verlaufen ist, und in welchen familiären Verhältnissen es lebt. Ich erfahre etwas darüber, welche Lösungsversuche das Kind oder seine Umgebung schon unternommen hat, und was bisher geholfen hat.

 

Zu Beginn wird oft eine Diagnostik durchgeführt, um eine bestimmte Diagnose abzuklären oder z.B. eine Über-/Unterforderung eines Kindes in der Schule mithilfe von Tests oder Fragebögen auszuschließen. Ich vereinbare außerdem z.B. mehrere Termine, in denen ich das Kind zunächst alleine kennenlerne, mit ihm in Kontakt oder in Beziehung gehe, mit ihm spreche. Im Anschluss an diese erste Diagnostik-Phase führe ich oft ein Gespräch mit den Eltern alleine, um die Ergebnisse der durchgeführten Tests (z.B. Intelligenztest) offen zu legen und zu besprechen, um z.B. weitere Schritte einzuleiten. Manchmal ergibt sich an diesem Punkt auch, das gar keine psychotherapeutische Behandlung  notwendig ist, sondern vielleicht andere Hilfe-/Fördermaßnahmen (z.B. Ergotherapie, Unterstützung durch Jugendamt/Erziehungsberatung, Heilpädagogik, Schulwechsel, etc.).

 

Wenn aber eine Psychotherapie als sinnvoll erachtet wird, und gemeinsam mit Eltern und Kind klare Ziele festgelegt wurden, kann eine Psychotherapie bei den Krankenkassen beantragt werden. Dies erfolgt meist nach 5-7 ersten Sitzungen, nach denen ich Patienten bzw. Eltern Antragsformulare mitgebe, die ausgefüllt wieder an mich zurück gegeben werden. Außerdem ist ein Besuch beim Haus-/Kinderarzt/Kinder-und Jugendpsychiater notwendig, der den so genannten „Konsiliarbericht“ ausfüllt.

 

Wenn der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse bewilligt wurde (24 Sitzungen plus 6 für die Angehörigen oder 45 Sitzungen plus 11 für die Eltern bei Kurz-oder Langzeittherapie), können wöchentliche Sitzungen oder Sitzungen alle 14 Tage vereinbart werden, je nach Problemlage und Alter des Kindes/Jugendlichen. Die Sitzungen dauern 50 Minuten (Einzeltherapie) oder 90 Minuten (Gruppentherapie). Einmal im Monat finden bei Kindern Elterngespräche statt, in denen darüber gesprochen werden kann, welche Fortschritte beim  Kind/ Jugendlichen aus Sicht der Angehörigen schon zu beobachten sind, oder welche Schwierigkeiten sich ergeben. Es erfolgt also ein regelmäßiger Austausch und eine ständige Überprüfung der vereinbarten Ziele und eingesetzten Methoden.

 

Besonders wichtig und Voraussetzung für das Gelingen einer Psychotherapie und deren Erfolg ist immer die Beziehung zwischen der Therapeutin und dem Patienten. Dies bedeutet, dass „die Chemie“ stimmen muss, dass sich alle beteiligten Parteien wohl fühlen. Bei Kindern braucht es oft einige Zeit, um Vertrauen zu fassen und über Schwierigkeiten zu sprechen, da Kinder nicht immer einen so genannten „Leidensdruck“ haben. Deshalb erfolgt zu Beginn einer Therapie eine ausgiebige Kennenlernphase, in der der Beziehungsaufbau im Vordergrund steht. Dies bedeutet bei Kindern, dass wir z.B. gemeinsam spielen. Im Spiel lassen sich viele Handlungs-und Denkmuster  eines Kindes erkennen, es zeigt oft auch seine emotionale Seite, seine Interessen und den sozialen Umgang im Spiel. Zudem ist das Spiel bei jüngeren Kindern der Zugang, der bei Erwachsenen das Reden ist.

 

Eine Therapie gilt dann als abgeschlossen, wenn die zu Anfangs definierten Ziele (der „Auftrag“, den die Familie/der Jugendliche mir gibt), als erreicht angesehen werden können. Eine Psychotherapie wird nicht plötzlich beendet, sondern es finden zum Ende hin z.B. nur noch Termine zwei Mal im Quartal statt, um die Therapieerfolge weiter zu überprüfen. Wenn die individuellen Ziele erreicht sind und das  Problemverhalten deutlich zurückgegangen ist oder nicht mehr besteht, wird eine Psychotherapie abgeschlossen. Auch dies erfolgt „transparent“, das heißt in Absprache mit Kind/Jugendlichem und den Angehörigen.

Zu Beginn und im Verlauf einer Psychotherapie tausche ich mich, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, eng mit anderen beteiligten Institutionen und Personen aus, wenn dies gewünscht ist. Dies ist häufig der Lehrer eines Kindes oder das zuständige Jugendamt, falls eine Hilfe bereits in einer Familie installiert ist. Zudem ist dies der Kinderarzt/ die Kinderärztin, oder andere Behandler (Ergotherapie, etc.), die im Kontakt zum Kind/Jugendlichen stehen.